Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

     1.Geltungsbereich

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des im Vertrages genannten Ferienhauses.

Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Nutzung des Objektes ist nur mit der vereinbarten Personenzahl zulässig. Änderungen sind unverzüglich zu melden, für weitere Personen ist ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. 

 

     2. Buchung / Buchungsbestätigung

 

Buchungen der Ferienwohnungen erfolgen schriftlich oder auf elektronischem Wege. Die Reservierung für das Ferienhaus ist nach erfolgter Anzahlung rechtskräftig. Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

     3. Zahlungsbedingungen

 

Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/ Buchungsbestätigung zu überweisen.

Mit dem Mietpreis wird die Zahlung einer Kaution von 100,- € fällig. Diese wird innerhalb von 7 Tagen nach Abreise und Übergabe des Mietobjektes in einwandfreien Zustand zurück überwiesen.

Bei Zahlungsverzug erhält der Gast zunächst eine Zahlungserinnerung. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Damit kann der Vermieter wieder frei über das Objekt verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund von Nichtanreise oder verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. 

 

     4. Anreise / Abreise 

 

Am Anreisetag steht dem Mieter das Objekt ab 15.30 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Objekt bis 10.00 Uhr zu räumen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Die Herausgabe des Schlüsselcodes für den Erstzugang erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Mietpreises. 

 

     5. Kurtaxe/ Nordsee Card

 

Da Hage ein anerkannter Luftkurort ist wird mit dem Mietpreis die Kurtaxe gemäß Satzung fällig. Der Vermieter ist verpflichtet die Kurabgabe seiner Gäste zu erheben und an die Stadt Hage abzuführen sowie dem Mieter die Kurkarten vor/ mit Reisebeginn aushändigen. Die Kurabgabe beträgt 2 € pro Erwachsenen im Hauptkurzeitraum vom 15. März bis 31. Oktober.  Kinder sind von der Abgabe befreit, werden aber auf den Kurkarten aufgeführt und profitieren ebenso von den Vergünstigungen. Bitte teilen Sie uns zwecks Erstellung der Kurkarten im Vorfeld, jedoch bis spätestens 14 Tage vor Anreise, die Adresse der hauptbuchenden Person, sowie die Vor- & Zunamen und das Geburtsjahr aller Mitreisenden mit. 

 

     6. Rücktritt 

 

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

• vom Tag der Buchungsbestätigung bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung 

• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises 

• vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises 

Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. 

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. 

Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. 

 

     7. Pflichten des Mieters 

 

Der Vermieter stellt dem Mieter ein gereinigt Ferienobjekt in ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.

Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Vermieter anzuzeigen. 

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. 

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. 

Bei Abreise sind die Schlüssel wieder vollzählig an das Schlüsselbrett zu hängen (2 Haustürschlüssel, 1 Saunaraumschlüssel, 1 Briefkastenschlüssel). Die Haustür ist mit ihrem persönlichen Schlüsselcode bei Abreise von außen zu verschließen. Bei Verlust von Schlüsseln haftet der Mieter für alle dadurch entstandenen Kosten.

 

     8. WLAN / Internetnutzung

 

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen sind in der Wohnung hinterlegt. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs. Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.

Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.

Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.

 

     9. Datenschutz 

 

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. 

 

     10. Haftung

 

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder Unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung des bereitgestellten Inventars ist ausgeschlossen. Die Benutzung der KFZ- Parkfläche sowie die Nutzung der Sauna geschieht auf Gefahr des Mieters.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörung bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. 

 

     11. Widerruf

 

Bei der Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im B2C-Bereich ist ein Verbraucherwiderrufsrecht nach § 312g Abs.2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht besteht ausweislich der Vorschrift nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

 

     12. Schlussbestimmungen

 

Fotos und Text auf der Webseite, in den sozialen Medien bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die hundertprozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien entspricht.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

 

Stand: 13.05.2025

 

 

 

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